Prüfung von Konzernrechnungen

Prüfung von Konzernrechnungen

Zur Erstellung einer Konsolidierung (PGR Art. 1097) sind nur europarechtlich harmonisierte Gesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie unter bestimmten Bedingungen auch die Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) verpflichtet. Daneben bestehen diverse Bestimmungen bezüglich Vereinfachungen und Befreiungen zur Erstellung einer Konsolidierung.

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