This site uses cookies to provide you with a more responsive and personalised service. By using this site you agree to our use of cookies. Please read our PRIVACY POLICY for more information on the cookies we use and how to delete or block them.
  • Gesetzliche Prüfung gemeinnütziger Stiftungen

Gesetzliche Prüfung gemeinnütziger Stiftungen

 

Gemeinnützige Stiftungen stehen unter der Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA). Dasselbe gilt für privatnützige Stiftungen, die durch eine Bestimmung der Stiftungsurkunde der Aufsicht unterstellt werden. (PGR Art. 522 § 29)

Für jede der Stiftungsaufsichtsbehörde unterstellte Stiftung bestellt das Gericht im Ausserstreitverfahren eine Revisionsstelle. Der Stiftungsrat kann jeweils die gewünschte Revisionsstelle vorschlagen, wobei die STIFA in diesem Verfahren Parteistellung hat. (PGR Art. 522 § 27)

Wurde laut Stiftungserklärung ein Kontrollorgan eingerichtet, so kann diese Funktion unter anderem auch von einer Revisionsstelle wahrgenommen werden.