Änderungen im Vereinsrecht

Die Übergangsfrist für gemeinnützige Vereine in Liechtenstein ist am 30. Juni 2026 abgelaufen. Ein guter Moment, um kurz nachzuschauen, ob Ihr Verein alle neuen Pflichten bereits umgesetzt hat.

Mit der PGR-Revision per 1. Januar 2025 gelten für gemeinnützige Vereine neue, weitreichende Pflichten:

  • Eintragungspflicht ins Handelsregister, inkl. Statuten, Verzeichnis der Vorstandsmitglieder und ggf. Erklärung zur Gemeinnützigkeit
  • Weitere Pflichten wie Repräsentanz im Inland, ggf. ein Vorstandsmitglied nach Art. 180a PGR sowie ein im Inland verfügbares Mitgliederverzeichnis
  • Ausnahme von der Eintragungspflicht möglich – bei geringem Risiko der Terrorismusfinanzierung, z. B. wenn Mittel ausschliesslich im EWR oder in der Schweiz gesammelt und verteilt werden.

⏳ Wer die Frist verpasst hat, sollte die notwendigen Schritte jetzt umgehend nachholen.