Änderungen im Trustrecht

⚖️ Ab Juli 2026 gelten neue Regeln für Trusts in Liechtenstein – sind Ihre Strukturen vorbereitet?

Das liechtensteinische Trustrecht wird grundlegend modernisiert. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
  • Informationsberechtigter Pflicht – Jede privatnützige Treuhänderschaft braucht künftig einen bestimmten Informationsberechtigten (inkl. Nachfolger) mit Auskunftsrecht, Anspruch auf jährliche Rechnungslegung sowie Antrags- und Parteirechten.
  • Gemeinnützige Trusts unter staatlicher Aufsicht – neu unterstellt bei der Stiftungs- und Trustaufsichtsbehörde.
  • Stärkere gerichtliche Aufsicht und klarere Regelungen zu bindenden Weisungen.
  • Einheitliche 30-Tages-Meldefrist für Eintragungen und Änderungen.
📅 Übergangsfristen bis Ende 2026 (gemeinnützig) bzw. 2027 (privatnützig) – aber der Handlungsbedarf beginnt jetzt.

Erste Ansprechpartner