Steuerpflicht von ausländischen Unternehmen in Liechtenstein

Steuerpflicht von ausländischen Unternehmen in Liechtenstein

 

Ab dem 1. Januar 2018 entsteht die Mehrwertsteuerpflicht in Liechtenstein ab dem ersten Franken, wenn Sie weltweit einen Umsatz von mindestens CHF 100'000 aus steuerbaren und steuerbefreiten Leistungen im In- und Ausland erzielen.

Nicht steuerpflichtig sind u.a. Unternehmen mit Sitz im Ausland, die im Inland ausschliesslich von der Steuer ausgenommene Leistungen oder der Bezugsteuer unterliegende Dienstleistungen erbringen.

Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:

  • Beurteilung der Steuerpflicht
  • Anmeldung im Mehrwertsteuerregister
  • Fiskalvertretung/Steuerstellvertretung von ausländischen Gesellschaften      
  • Laufende Beratung von Geschäftsfällen
  • Deklaration und Einreichung der quartalsweisen Abrechnungen inkl. Prüfung der entsprechenden Ein- und Ausgangsrechnungen
  • Vorbereitung und Begleitung eines allfälligen Rechtsmittelverfahrens

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