MWST / Bezugssteuer

MWST / Bezugssteuer

Der Zollvertrag zwischen Liechtenstein und der Schweiz aus dem Jahre 1923 beinhaltet die Schaffung eines gemeinsamen Zollraumes und betrifft mithin den Warenverkehr und vor allem das Zollwesen. Im Mehrwertsteuervertrag ist festgehalten, dass das Fürstentum Liechtenstein die materiellen Vorschriften des schweizerischen Mehrwertsteuerrechts in sein Landesrecht übernimmt.

Das Regelwerk der Mehrwertsteuer ist äusserst komplex. Für Unternehmen ist es deshalb eine Herausforderung, den Überblick zu wahren und Ihre Steuerpflicht gesetzeskonform zu erfüllen. Fehler und Missverständnisse können zu erheblichen Nachforderungen führen. BDO hilft Ihnen Risiken zu erkennen und diese zu vermeiden. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten profitieren Sie von der Erfahrung aus dem weltweiten BDO Netzwerk von MWST-Spezialisten.

Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:

  • Abklärung von komplexen MWST-Fragen und Erstellung von Gutachten
  • MWST-Planung und Eruierung von Optimierungspotenzial
  • MWST-Registrierungen, Erstellung der MWST-Abrechnungen sowie der Umsatz- und Vorsteuerabstimmungen
  • Erstellung der Deklaration zur Bezugssteuer
  • Fiskalvertretung/Steuerstellvertretung und allgemeine Beratung von ausländischen Unternehmen zur MWST-Pflicht in Liechtenstein
  • Verhandlungen mit Steuerbehörden und Begleitung bei MWST-Kontrollen, Einholung von rechtsverbindlichen Auskünften (Rulings)
  • Koordination bei internationalen Fragestellungen in unserem weltweiten BDO-Netzwerk

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